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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: August 2026. Diese AGB gelten für alle Beratungs-, IT- und sonstigen Dienstleistungen von VLB e.U., Handelsname Vorarlberger Logistikberatung (im Folgenden „Auftragnehmer"), gegenüber Auftraggebern (B2B). Sie basieren auf der WKO-Mustervorlage für Beratungsdienstleistungen, ergänzt um Regelungen für IT- und Softwareleistungen, und gelten für das österreichische Recht.

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese AGB. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch ohne ausdrücklichen Hinweis.

1.3 Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

1.5 Leistungsarten des Auftragnehmers umfassen insbesondere Unternehmensberatung (u. a. Logistik, Zoll, Prozess- und Digitalisierungsberatung) sowie Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik (u. a. Softwareentwicklung, Bereitstellung und Betrieb von IT-Plattformen wie „Borderflow"). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Vertrag oder – bei Softwarenutzung – aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

2. Umfang des Beratungsauftrags / Stellvertretung

2.1 Der Umfang der Beratungsleistung ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. dem Vertrag.

2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Dritte zu erbringen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer; es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zum Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und bis 3 Jahre nach Beendigung des Vertrags keine Geschäftsbeziehung zu diesen Dritten einzugehen, insbesondere nicht für ähnliche Beratungsleistungen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt für ungestörtes Arbeiten und informiert den Auftragnehmer über laufende oder vorherige Beratungen zu ähnlichen Themen.

3.2 Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Unterlagen, Informationen und Zugänge zeitgerecht und vollständig zur Verfügung, auch während der Beratung.

3.3 Der Auftraggeber informiert seine Mitarbeiter und gegebenenfalls den Betriebsrat vorab über die Beratung.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen der Unabhängigkeit (z. B. Angebote auf Anstellung) sind zu treffen.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der Auftragnehmer berichtet dem Auftraggeber dem Arbeitsfortschritt entsprechend.

5.2 Der Schlussbericht wird 2–4 Wochen nach Abschluss der Beratungsleistung erstellt.

5.3 Der Auftragnehmer handelt weisungsfrei und in eigener Verantwortung.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Urheberrechte an Werken (Berichte, Analysen, Konzepte, Software, Quellcode, Dokumentation, Plattformen etc.) verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck bzw. die vereinbarte Vertragslaufzeit. Vervielfältigung, Weitergabe oder Unterlizenzierung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

6.2 Verstöße gegen diese Bestimmung berechtigen den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung und zum Schadensersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer behebt Mängel im gesetzlichen Rahmen (Nacherfüllung) und informiert den Auftraggeber unverzüglich.

7.2 Gewährleistungsansprüche erlöschen nach 6 Monaten ab Leistungserbringung, sofern nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Die Haftung des Auftragnehmers (außer bei Personenschäden) besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; dies gilt auch für Dritte, die der Auftragnehmer zur Leistungserbringung heranzieht. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt.

8.2 Schadenersatzansprüche sind innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis, spätestens jedoch 3 Jahren ab dem schädigenden Ereignis geltend zu machen.

8.3 Die Beweislast für das Vorliegen eines Schadens und dessen Höhe liegt beim Auftraggeber.

8.4 Ansprüche des Auftragnehmers gegen Dritte treten im Falle der Inanspruchnahme durch den Auftraggeber an diesen ab.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unbegrenztes Stillschweigen über Geschäftsgeheimnisse und Werkinhalte des Auftraggebers zu bewahren.

9.2 Diese Verpflichtung gilt auch für Gehilfen des Auftragnehmers; der Auftragnehmer haftet für deren Verstöße.

9.3 Ausgenommen sind gesetzliche Aussagepflichten vor Gerichten oder Behörden.

9.4 Die Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers (z. B. bei Nutzung von Software/Plattformen), schließen die Parteien auf Verlangen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Einwilligungen und Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung vorliegen. Es gilt die Datenschutzerklärung auf dieser Website.

10. Honorar und Zahlungsbedingungen

10.1 Das Honorar ergibt sich aus dem Angebot bzw. dem Vertrag. Zwischenabrechnungen sind möglich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zur Zahlung fällig.

10.2 Rechnungen werden mit allen gesetzlich erforderlichen Vorsteuerabzugsmerkmalen ausgestellt. Eine elektronische Übermittlung ist möglich.

10.3 Barauslagen, Spesen und Reisekosten sind zusätzlich erstattbar, sofern nicht anders vereinbart.

10.4 Bei Nichterfüllung durch den Auftraggeber (z. B. Kündigung ohne wichtigen Grund) steht dem Auftragnehmer das vereinbarte Vollhonorar abzüglich 30% pauschalierter Ersparnis zu.

10.5 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB (derzeit 9,2% p.a. über dem Basiszinssatz) sowie Mahnkosten berechnet. Weitere Leistungen können bis zur vollständigen Begleichung ruhen.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1 Der Vertrag beginnt mit der Auftragserteilung und endet mit der vollständigen Leistungserbringung und Abrechnung.

11.2 Beide Parteien können den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen (z. B. wesentliche Pflichtverletzung, Insolvenz, Bonitätsrisiken).

12. IT-Dienstleistungen, Software und Plattformnutzung

12.1 Sofern der Auftragnehmer Software, Webanwendungen oder Plattformen (z. B. „Borderflow") bereitstellt, richtet sich Umfang, Laufzeit, Nutzerzahl und Entgelte nach dem individuellen Vertrag bzw. Angebot.

12.2 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Nutzung durch seine berechtigten Benutzer verantwortlich (Zugangsdaten, Rollen, interne Weisungen). Eine missbräuchliche Nutzung oder Weitergabe von Zugängen an Unbefugte ist untersagt.

12.3 Der Auftragnehmer ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit der Plattform sicherzustellen. Wartungsfenster, höhere Gewalt und Störungen bei Drittanbietern (Hosting, Telekommunikation) können zu vorübergehenden Einschränkungen führen; ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad gilt nur, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.

12.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und Funktionen anzupassen, sofern der vertraglich vereinbarte Leistungskern nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

12.5 Soweit nicht anders vereinbart, werden vom Auftraggeber in die Plattform eingegebene oder hochgeladene Daten nach Vertragsende bzw. nach Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfrist gelöscht oder auf Verlangen in einem gängigen Format zurückgegeben.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Alle Angaben sind wahrheitsgemäß; Änderungen sind dem Vertragspartner umgehend mitzuteilen.

13.2 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Es gilt österreichisches Recht (ABGB, UGB). Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dornbirn, Österreich.

13.4 Mediationsklausel: Bei Streitigkeiten verpflichten sich beide Parteien, vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine Mediation gemäß ZivMediatG durchzuführen. Die Kosten der Mediation können als Vorprozessuale geltend gemacht werden.

Hinweis: Diese AGB sind für B2B-Geschäfte konzipiert und decken Beratungs- sowie IT-/Softwareleistungen ab. Für projektspezifische Konditionen (z. B. Tagessätze, SaaS-Laufzeiten, Verfügbarkeit, AVV) gelten die individuellen Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag. Eine rechtliche Prüfung wird empfohlen.